Kostenloser Online-Rechner

Zahlungsziel- & Fälligkeitsrechner

Berechne aus dem Zugang einer Rechnung und der vereinbarten Zahlungsfrist das voraussichtliche Fälligkeitsdatum.

Zuletzt fachlich geprüft: 29. August 2026 · Allgemeine Rechenhilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung

Kostenlos · Ergebnis sofort

Staatliche Feiertage unterscheiden sich je nach Ort und werden nicht automatisch erkannt. Prüfe außerdem abweichende Vertragsbedingungen.

So funktioniert die Berechnung

Bei einer nach Tagen bestimmten Frist wird der Tag des auslösenden Ereignisses grundsätzlich nicht mitgerechnet. Der Rechner addiert deshalb die eingegebene Anzahl von Tagen zum Zugangstag.

Optional verschiebt der Rechner einen Termin am Samstag oder Sonntag auf den folgenden Montag. Gesetzliche Feiertage und besondere vertragliche Regeln müssen zusätzlich geprüft werden.

Gesetzliche Orientierung

Hinweis: Der Rechner bietet eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfe die Voraussetzungen, Fristen, Vertragsregelungen und Ergebnisse für deinen Einzelfall.

Häufige Fragen

Beginnt die Zahlungsfrist am Rechnungsdatum?

Entscheidend kann statt des Rechnungsdatums der tatsächliche Zugang oder eine vertragliche Vereinbarung sein. Deshalb fragt der Rechner nach dem Zugangstag.

Wird der Zugangstag mitgerechnet?

Bei einer ereignisabhängigen Tagesfrist wird der Tag des Ereignisses nach § 187 Abs. 1 BGB grundsätzlich nicht mitgerechnet.

Berücksichtigt der Rechner Feiertage?

Nein. Wochenenden können optional verschoben werden, staatliche Feiertage hängen jedoch vom maßgeblichen Ort ab und müssen separat geprüft werden.

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