Zahlungsziel- & Fälligkeitsrechner
Berechne aus dem Zugang einer Rechnung und der vereinbarten Zahlungsfrist das voraussichtliche Fälligkeitsdatum.
Zuletzt fachlich geprüft: 29. August 2026 · Allgemeine Rechenhilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung
So funktioniert die Berechnung
Bei einer nach Tagen bestimmten Frist wird der Tag des auslösenden Ereignisses grundsätzlich nicht mitgerechnet. Der Rechner addiert deshalb die eingegebene Anzahl von Tagen zum Zugangstag.
Optional verschiebt der Rechner einen Termin am Samstag oder Sonntag auf den folgenden Montag. Gesetzliche Feiertage und besondere vertragliche Regeln müssen zusätzlich geprüft werden.
Gesetzliche Orientierung
Hinweis: Der Rechner bietet eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfe die Voraussetzungen, Fristen, Vertragsregelungen und Ergebnisse für deinen Einzelfall.
Häufige Fragen
Beginnt die Zahlungsfrist am Rechnungsdatum?
Entscheidend kann statt des Rechnungsdatums der tatsächliche Zugang oder eine vertragliche Vereinbarung sein. Deshalb fragt der Rechner nach dem Zugangstag.
Wird der Zugangstag mitgerechnet?
Bei einer ereignisabhängigen Tagesfrist wird der Tag des Ereignisses nach § 187 Abs. 1 BGB grundsätzlich nicht mitgerechnet.
Berücksichtigt der Rechner Feiertage?
Nein. Wochenenden können optional verschoben werden, staatliche Feiertage hängen jedoch vom maßgeblichen Ort ab und müssen separat geprüft werden.